
Erstgespräch anfragen
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – Rückmeldung werktags innerhalb von 24 h
So läuft das Erstgespräch ab
- Rückmeldung erfolgt telefonisch werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden
- Bundesweite Beratung – vollständig remote und digital (Telefon/ Email) – ein Besuch in meinem Büro ist nicht erforderlich
- Ihre Anfrage ist eine Bitte um Prüfung; eine Mandatsübernahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung
- Damit ich Ihren Fall zügig prüfen kann, senden Sie bitte – soweit vorhanden – die wichtigsten Unterlagen direkt mit.
- Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Sie die Mandatshinweise gelesen haben
In dieser Situation kann ich Ihnen helfen
- wenn die Bank Ihren Immobilienkredit oder die Grundschuld gekündigt hat
- wenn Sie vom Amtsgericht den Beschluss über die Anordnung einer Zwangsversteigerung erhalten haben
- wenn Sie durch einen Antrag auf einstweilige Einstellung Zeit gewinnen möchten, um eine bessere Lösung zu erreichen
- wenn bereits ein Versteigerungstermin ansteht, den Sie abwenden möchten
- wenn Ihre Immobilie versteigert wird, Sie aber weiterhin dort wohnen bleiben möchten
- wenn Sie sich als Miteigentümer einer Immobilie nicht über einen freihändigen Verkauf einigen können
- wenn es Streit in einer Erbengemeinschaft gibt, zu deren Nachlass auch eine Immobilie gehört
- wenn Sie Mieter oder Wohnrechtsinhaber einer Immobilie sind, die versteigert wird
- wenn Ihre Immobilie versteigert wurde und Sie sich gegen den Zuschlag wehren wollen
- wenn Sie eine Immobilie ersteigern oder bereits vor der Versteigerung erwerben möchten