
Wobei ich Ihnen helfen kann
Immobilienversteigerungen entstehen oft in Situationen, in denen viel auf dem Spiel steht: das eigene Zuhause, Vermögen, Altersvorsorge oder die wirtschaftliche Zukunft. Je früher die rechtliche Lage geprüft wird, desto besser lassen sich Handlungsmöglichkeiten, Fristen und Risiken einschätzen.
Teilungsversteigerung nach Trennung oder Scheidung
Wenn ein Ex-Partner die Versteigerung des gemeinsamen Hauses beantragt oder androht, geht es häufig nicht nur um Eigentum, sondern auch um Existenz, Familie und Zukunft.
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Zwangsversteigerung frühzeitig stoppen
Wenn Darlehen gekündigt wurden, Gläubiger Druck ausüben oder bereits ein Verfahren läuft, ist schnelles und strategisches Handeln wichtig.
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Immobilienkonflikte in der Erbengemeinschaft
Wenn Miterben blockieren, verkaufen wollen oder eine Teilungsversteigerung droht, sollten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen frühzeitig geprüft werden.
Erstgespräch anfragen
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – Wir melden uns telefonisch bei Ihnen
So läuft das Erstgespräch ab
- Rückmeldung erfolgt telefonisch werktags in der Regel zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr
- Bundesweite Beratung – vollständig remote und digital (Telefon/ Email) – ein Besuch in meinem Büro ist nicht erforderlich
- Ihre Anfrage ist eine Bitte um Prüfung; eine Mandatsübernahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Bestätigung
- Damit ich Ihren Fall zügig prüfen kann, senden Sie bitte – soweit vorhanden – die wichtigsten Unterlagen direkt mit.
- Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Sie die Mandatshinweise gelesen haben
In dieser Situation kann ich Ihnen helfen
- wenn die Bank Ihren Immobilienkredit oder die Grundschuld gekündigt hat
- wenn Sie vom Amtsgericht den Beschluss über die Anordnung einer Zwangsversteigerung erhalten haben
- wenn Sie durch einen Antrag auf einstweilige Einstellung Zeit gewinnen möchten, um eine bessere Lösung zu erreichen
- wenn bereits ein Versteigerungstermin ansteht, den Sie abwenden möchten
- wenn Ihre Immobilie versteigert wird, Sie aber weiterhin dort wohnen bleiben möchten
- wenn Sie sich als Miteigentümer einer Immobilie nicht über einen freihändigen Verkauf einigen können
- wenn es Streit in einer Erbengemeinschaft gibt, zu deren Nachlass auch eine Immobilie gehört
- wenn Sie Mieter oder Wohnrechtsinhaber einer Immobilie sind, die versteigert wird
- wenn Ihre Immobilie versteigert wurde und Sie sich gegen den Zuschlag wehren wollen
- wenn Sie eine Immobilie ersteigern oder bereits vor der Versteigerung erwerben möchten