Kanzlei Linnenborn

Rechtsanwältin · spezialisiert auf Zwangsversteigerung von Immobilien · bundesweit

Für Eigentümer in der Krise, Miteigentümer & Bieter

Hinweise zur Mandatsübernahme

1. Keine Mandatsannahme durch Kontaktaufnahme
Mit dem Absenden des Formulars, einer E-Mail oder eines Anrufs kommt noch kein Anwaltsvertrag zustande. Ein Mandat entsteht erst, wenn ich die Mandatsübernahme ausdrücklich bestätige (z. B. per E-Mail).

2. Fristsachen / Eilfälle
Bitte beachten Sie: Bei laufenden Fristen (z. B. gerichtliche Fristen, Vollstreckung, Zwangsversteigerungstermine) ist eine schnelle Reaktion besonders wichtig. Nutzen Sie im Zweifel mehrere Kontaktwege und stellen Sie sicher, dass Sie fristwahrende Schritte ggf. parallel selbst veranlassen. Für Notfälle außerhalb meiner Erreichbarkeit kann ich keine Gewähr übernehmen.

3. Erstprüfung / Rückmeldung
Ich prüfe Ihre Anfrage kurz vorab und melde mich werktags in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück. In komplexen Fällen kann die Rückmeldung länger dauern.

4. Welche Informationen helfen für eine zügige Einschätzung?
Für eine erste Einschätzung sind insbesondere hilfreich:

  • kurze Schilderung des Sachverhalts
  • Aktenzeichen / Gericht / Verfahrensstand (falls vorhanden)
  • relevante Dokumente (z. B. Beschluss des Gerichts, Gutachten, Grundbuchauszug, Schreiben der Gegenseite)
  • wichtige Termine/Fristen

5. Vertrauliche Daten / sichere Übermittlung
Bitte senden Sie besonders sensible Informationen nur, soweit erforderlich. Dokumente können über das Formular hochgeladen werden. Bei Bedarf kann eine sichere Übermittlung abgestimmt werden.

6. Kostenhinweis
Je nach Aufwand kann bereits die Erstberatung/Ersteinschätzung kostenpflichtig sein. Über anfallende Gebühren informiere ich vorab.

7. Keine Rechtsberatung ohne vollständige Prüfung
Allgemeine Hinweise per E-Mail/Telefon ersetzen keine individuelle Prüfung. Verbindliche rechtliche Einschätzungen erfolgen erst nach Sichtung der Unterlagen und Mandatsbestätigung.