Immobilienkonflikte in der Erbengemeinschaft
Wenn das Erbe zum Streit wird
Mehrere Erben, eine Immobilie, kein gemeinsamer Nenner: Eine Erbengemeinschaft entsteht von selbst, sobald mehrere Personen gemeinsam erben – und sie wird schnell zur Belastung, wenn einer verkaufen will, einer halten und ein Dritter blockiert. Solange keine Einigung besteht, ist die Immobilie faktisch eingefroren.
Wichtig zu wissen: Niemand muss in dieser Lage ausharren. Das Gesetz gibt jedem Miterben das Recht, die Auseinandersetzung zu verlangen, und dafür gibt es mehrere Wege – vom einvernehmlichen Vertrag über die Abschichtung bis zu den gerichtlichen Mitteln. Welcher der richtige ist, hängt von der konkreten Konstellation ab.
Ich begleite Miterben bundesweit dabei, aus einer festgefahrenen Erbengemeinschaft wieder Handlungsspielraum zu gewinnen – von der ersten Einschätzung bis zur Umsetzung.